Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

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Satzung der Kreisstadt Altenkirchen (Westerwald) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt Altenkirchen" vom 22. September 2022

Richtlinie der Kreisstadt Altenkirchen zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden

Richtlinie der Kreisstadt Altenkirchen zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes "Innenstadt Altenkirchen" vom 25. Oktober 2022

Rahmenplan Förderfähige Gebäudesubstanz: HIER

 

Unter nachfolgendem LINK erhalten Sie weitere Informationen:

Förderprogramm Städtebauliche Erneuerung - Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (vg-altenkirchen-flammersfeld.de)

 

"Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt"

Städtebauförderung Altenkirchen Fördergebiet "Innenstadt"

Am 15.03.2022 gab es eine öffentliche Online-Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand des Entwicklungskonzeptes. Dabei wurde das Konzept nochmal im Detail vorgestellt und interessierte Bürger*innen hatten die Chance, Fragen zu stellen und sich mit Anregungen in den weiteren Prozess einzubringen.

Die Präsentation des INTEGRIERTEN STÄDTEBAULICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES finden Sie hier.

Startschuss für das Stadtentwicklungskonzept

Vorbereitende Untersuchungen beginnen noch im Februar!

Die Stadt Altenkirchen wurde vergangenes Jahr in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ von Bund und Land aufgenommen. Mit dem Programm werden städtebauliche Maßnahmen in innerstädtischen Gebieten mit dem Ziel unterstützt, den Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels zu begegnen.

Konkret bedeutet dies, dass in einem rund 30ha großen Gebiet – vorwiegend im Kernstadtbereich – in den kommenden 8 Jahren umfassende öffentliche und private Maßnahmen der Stadterneuerung gefördert werden können. Bevor jedoch einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, ist die Aufstellung eines „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ (ISEK) erforderlich. Dazu hat die Stadt Altenkirchen das Planungsbüro Stadt-Land-plus GmbH aus Boppard-Buchholz beauftragt.

Erster Schritt ist nun die „Vorbereitende Untersuchung“ gemäß § 141 Baugesetzbuch. Hierzu wird das beauftragte Planungsbüro in den kommenden Wochen eine Bestandsaufnahme im Innenstadtgebiet durchführen. Hierbei werden alle relevanten Bereiche der Stadtentwicklung erfasst (Verkehr, Freiräume, Baustruktur, Grünstruktur, etc.).

Teil des Städtebauförderprogramms ist auch die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen. Als Grundlage hierfür dient eine sogenannte Modernisierungsrichtlinie, welche im Zuge des angelaufenen Verfahrens erarbeitet wird. Hierfür ist es notwendig, auch die private Gebäudesubstanz zu dokumentieren. Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden die Mitarbeiter:innen des Planungsbüros daher auch Fotos der privaten Gebäude im Innenstadtgebiet aufnehmen. Um zusätzliche Informationen zum Gebäudezustand und etwaigen Sanierungsabsichten zu erlangen, wird den Immobilieneigentümer:innen in den nächsten Wochen zudem ein Fragebogen per Post zugestellt. 

Auch die Bewohner:innen der Innenstadt werden Gelegenheit erhalten, sich aktiv am Prozess der Stadtentwicklung zu beteiligen und Ihre Ideen und Anregungen in das Konzept einzubringen. Weitere Beteiligungsformate sind in Vorbereitung.

Wir bitten Sie, die Arbeiten zu unterstützen! Mit der Städtebauförderung kann in Zukunft eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Maßnahmen in der Innenstadt finanziell gefördert und damit die Attraktivität von Altenkirchen deutlich gesteigert werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Verwaltung gerne zur Verfügung!

Der Stadtbürgermeister

Matthias Gibhardt

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Altenkirchen

Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“ Einleitung der vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB 

Hier: Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und der Gebietsabgrenzung des Untersuchungsgebietes „Altenkirchen Innenstadt“

Die Stadt Altenkirchen hat in ihrer Sitzung am 08.12.2020 beschlossen, für das in dem beigefügten Planausschnitt dargestellte Gebiet die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten.

Die vorbereitenden Untersuchungen sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind die Betroffenen zu beteiligen. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Den Plan finden Sie hier.

 

 

 

Kontakt

Anke Schmidt
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
Fachbereich 3
Infrastruktur, Umwelt und Bauen
02681 / 85-145 
anke.schmidt@vg-ak-ff.de